Rechtliches · Zusammenarbeit mit HUGETEC
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für IT, Microsoft 365, Cloud, Security, Automatisierung, Webdesign und digitale Kommunikation. Maßgeblich für Ihren Auftrag ist der gemeinsam vereinbarte Leistungsumfang.
§ 1
Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit HUGETEC IT-Coaching & IT-Consulting, Inhaber Ali Sasanipour, Mühldorfstraße 37, 81671 München, Deutschland, E-Mail: info@hugetec.de, Telefon: +49 1556 0487879, nachfolgend „HUGETEC“.
(2) Sie erfassen die jeweils beauftragten Beratungs-, Dienst-, Werk- und digitalen Leistungen in den Bereichen IT, Cloud, Security, Automatisierung, Schulung, Support, Webdesign, Branding, digitale Kommunikation und KI. Auftraggeber können Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sein. Ausschließlich für Unternehmer geltende Regelungen sind ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. HUGETEC stellt die bei Vertragsschluss maßgebliche Fassung vor der Beauftragung zur Verfügung. Eine spätere Änderung der Website oder Veröffentlichung neuer AGB ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
(4) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers werden nicht allein dadurch Vertragsbestandteil, dass HUGETEC ihnen nicht nochmals widerspricht oder Leistungen ausführt. Eine ausdrückliche Vereinbarung bleibt möglich.
§ 2
Vertragsschluss und Rangfolge der Vereinbarungen
(1) Die allgemeine Darstellung von Leistungen auf der Website und eine unverbindliche Anfrage begründen für sich noch keinen entgeltlichen Auftrag. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die fristgerechte Annahme eines verbindlichen Angebots von HUGETEC oder durch die Annahme eines Kundenauftrags durch HUGETEC zustande. Eine Empfangsbestätigung für eine Anfrage ist noch keine Auftragsannahme. Für ein ausdrücklich verbindliches Angebot gelten die darin genannten Bedingungen und Annahmefristen.
(2) Angebot, Annahme, Leistungsbeschreibung und Projektabsprachen sollen zur Nachvollziehbarkeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Individuell getroffene Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(3) Für den Inhalt des Auftrags sind die individuell getroffenen Vereinbarungen sowie das angenommene Angebot einschließlich der einbezogenen Leistungsbeschreibung und Anlagen maßgeblich. Besondere, vereinbarte Regelungen konkretisieren den jeweiligen Leistungsbereich; für die Auftragsverarbeitung gehen die dort vereinbarten Datenschutzregelungen entgegenstehenden allgemeinen Regelungen vor. Diese AGB ergänzen den Vertrag.
(4) Eine Terminbuchung für ein als kostenfrei bezeichnetes Erstgespräch begründet keinen kostenpflichtigen Beratungs-, Projekt- oder Betreuungsvertrag. Zusätzliche Leistungen werden erst nach gesonderter Beauftragung erbracht. Die Annahme eines geänderten Angebots oder eine spätere Auftragsbestätigung darf zuvor vereinbarte Bedingungen nicht einseitig ändern.
§ 3
Vereinbarter Leistungsumfang und Arbeitsergebnisse
(1)HUGETEC erbringt die im jeweiligen Vertrag beziehungsweise angenommenen Angebot vereinbarten Leistungen einschließlich der für das vereinbarte Ergebnis erforderlichen Leistungen und der gesetzlichen Nebenpflichten. Die allgemeine Auflistung weiterer Leistungen auf der Website erweitert einen einzelnen Auftrag nicht.
(2) Die Leistungsbeschreibung legt projektbezogen insbesondere Ziele, betroffene Systeme und Umgebungen, Benutzer- und Geräteanzahl, Datenquellen und Datenvolumen, Arbeitsergebnisse, Schnittstellen, Test- und Abnahmekriterien, Dokumentation, Schulungsumfang, Zuständigkeiten sowie ausdrücklich nicht enthaltene Leistungen fest. Unklare Anforderungen werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt.
(3) IT- und Microsoft-Projekte können insbesondere Microsoft 365, Exchange Online, Teams, SharePoint, OneDrive, Entra ID, Intune, Windows- und macOS-Geräteeinrichtung, Defender, FileVault, Active Directory, PKI, NPS/RADIUS und WLAN umfassen. Welche Konfigurationen, Migrationen, Sicherheitsmaßnahmen und Übergabedokumente geschuldet sind, richtet sich nach dem konkreten Auftrag; die Nennung eines Produkts allein umfasst nicht sämtliche Funktionen oder Dienste dieses Produkts.
(4) Bei Dienstleistungen, etwa einer offenen Beratung, Schulung oder laufenden Administration, schuldet HUGETEC die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit. Soweit nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt ein bestimmtes Ergebnis geschuldet wird, etwa eine funktionsfähige Website, ein definiertes Skript oder eine konkret beschriebene Migration, bleiben die hierfür geltenden gesetzlichen Erfolgspflichten bestehen. Die Einordnung richtet sich nach dem Vertragsinhalt und nicht allein nach der Bezeichnung als „Beratung“ oder „Dienstleistung“.
(5) Hosting, laufende Wartung, Überwachung, Backups, Lizenzabonnements, weitere Schulungen und dauerhafter Support gehören nur zum Auftrag, soweit dies vereinbart ist. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung erforderliche Leistungen, vereinbarte Fehlerbehebung, gesetzliche Mängelrechte und zwingende Aktualisierungspflichten für digitale Produkte werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
(6) Sicherheits-, SEO- und Marketingmaßnahmen werden im vereinbarten Umfang umgesetzt. Ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Suchmaschinenposition, vollständige Indexierung, eine bevorzugte Nennung durch KI-Suchdienste oder absolute Sicherheit vor allen Angriffen wird ohne entsprechende ausdrückliche Zusage nicht geschuldet. Konkret zugesagte Funktionen, Maßnahmen und Beschaffenheiten bleiben verbindlich.
§ 4
Zusatzleistungen, Änderungen und Budgetkontrolle
(1) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss andere oder zusätzliche Leistungen, prüft HUGETEC die Auswirkungen auf Umfang, Vergütung, Termine, Lizenzen und technische Risiken. Die Änderung und ihre Auswirkungen werden vor der Umsetzung abgestimmt und zur Nachvollziehbarkeit in Textform festgehalten. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
(2) Kostenpflichtige Zusatzarbeiten setzen eine Beauftragung voraus. Schweigen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung. Bereits geschuldete Arbeiten, die Herstellung des vereinbarten Ergebnisses und die Behebung von HUGETEC zu vertretender Mängel sind keine zusätzlich vergütungspflichtigen Änderungswünsche.
(3) Ein vereinbarter Festpreis gilt für den vereinbarten Leistungsumfang. Ein höherer eigener Zeitaufwand von HUGETEC führt für sich nicht zu einem höheren Festpreis. Unverbindliche Aufwandsschätzungen werden als solche bezeichnet; vereinbarte Budgetobergrenzen dürfen nicht ohne Freigabe überschritten werden. Wird eine wesentliche Überschreitung einer Schätzung absehbar, informiert HUGETEC den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte bei Kostenvoranschlägen bleiben bestehen.
(4) Sicherheitskritische Sofortmaßnahmen ohne vorherige Rückmeldung beschränken sich auf bereits erteilte Notfallvollmachten oder gesetzlich zulässige Maßnahmen zur Schadensabwehr. Diese AGB erteilen keine pauschale Vollmacht für kostenpflichtige Erweiterungen oder irreversible Eingriffe.
§ 5
Mitwirkung, Berechtigungen und sichere Zugänge
(1) Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarten Arbeiten erforderlichen Informationen, fachlichen Entscheidungen, Inhalte, rechtmäßigen Lizenzen und Zugänge rechtzeitig bereit und benennt bei Unternehmensprojekten einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. HUGETEC konkretisiert die benötigte Mitwirkung rechtzeitig und in zumutbarer Weise.
(2) Der Auftraggeber darf nur Systeme, Konten und Daten zur Bearbeitung freigeben, über die er verfügungsberechtigt ist. Er organisiert erforderliche interne Freigaben und, soweit einschlägig, die Beteiligung von Datenschutzbeauftragten, Personalvertretung oder anderen zuständigen Stellen. HUGETEC prüft erkennbare Unstimmigkeiten und fordert bei Bedarf einen Berechtigungsnachweis an.
(3) Zugänge werden über abgestimmte sichere Verfahren bereitgestellt. Soweit technisch möglich, werden persönliche oder zeitlich begrenzte Administrationskonten, erforderliche Mindestberechtigungen und Mehrfaktorauthentifizierung verwendet. HUGETEC nutzt eingeräumte Berechtigungen nur zur Durchführung des Auftrags.
(4) Bei ausbleibender Mitwirkung informiert HUGETEC über die konkreten Auswirkungen und setzt, soweit erforderlich, eine angemessene Frist. Zusätzliche Vergütung oder Entschädigung entsteht nicht automatisch, sondern nur aufgrund einer Vereinbarung oder gesetzlicher Voraussetzungen. Ersparte Aufwendungen und vermeidbare Kosten werden berücksichtigt.
§ 6
Termine, Wartungsfenster und Leistungsstörungen
(1) Vereinbarte verbindliche Termine sind einzuhalten. Als voraussichtlich bezeichnete Zeitplanungen sind Schätzungen; gesetzliche Pflichten zur rechtzeitigen Leistung bleiben bestehen. Projektstart, Wartungsfenster, erforderliche Unterbrechungen und technische Voraussetzungen werden abhängig vom jeweiligen Auftrag abgestimmt.
(2) HUGETEC informiert unverzüglich über erkennbare Verzögerungen, deren Ursache, voraussichtliche Dauer und geeignete Gegenmaßnahmen. Eine angemessene Terminverschiebung kommt nur insoweit in Betracht, wie eine notwendige Mitwirkung ausbleibt oder ein nicht von HUGETEC zu vertretendes Hindernis die Leistung tatsächlich beeinträchtigt. Eine Verzögerung von HUGETEC selbst oder eines zurechenbar eingesetzten Erfüllungsgehilfen wird dadurch nicht entschuldigt.
(3) Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren unvermeidbaren Hindernissen werden nur die betroffenen Pflichten für die tatsächliche Dauer des Hindernisses ausgesetzt. Die Parteien wirken an einer zumutbaren Schadensbegrenzung und Neuplanung mit. Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Schadensersatzrechte nach dem Gesetz bleiben unberührt.
(4) Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Bereitschaftsdienst und eine Erreichbarkeit rund um die Uhr werden nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet. Eine Erreichbarkeit per E-Mail, Telefon oder Messenger begründet für sich keine 24/7-Servicevereinbarung.
§ 7
Migration, Datensicherung und IT-Sicherheit
(1) Vor produktiven Migrationen oder wesentlichen Systemänderungen werden Ausgangslage, Zielsystem, zu übertragende Daten, Testverfahren, Wartungsfenster und Rückfallmöglichkeiten im erforderlichen Umfang abgestimmt. Löschungen, die Abschaltung von Altsystemen und sonstige irreversible Maßnahmen bedürfen einer entsprechenden Beauftragung oder gesonderten Freigabe.
(2) Der Auftraggeber sorgt vor solchen Arbeiten für angemessene und auf Wiederherstellbarkeit geprüfte Sicherungen, soweit die Sicherung nicht von HUGETEC übernommen wurde. HUGETEC fragt den relevanten Sicherungsstand ab, weist auf erkennbare Risiken hin und setzt gefährdende Eingriffe aus, wenn notwendige Sicherungen oder Freigaben fehlen. Eigene Sorgfalts- und Sicherungspflichten von HUGETEC bleiben bestehen.
(3) Ist HUGETEC mit Backups beauftragt, werden insbesondere Datenumfang, Sicherungsintervall, Aufbewahrung, Speicherort, Zugriffsrechte und Wiederherstellungstests vereinbart. Cloud-Synchronisation oder eine bloße Papierkorbfunktion wird nicht ohne Prüfung als gleichwertiges Backup behandelt. Ein Backup-Konzept allein beinhaltet noch keinen laufenden Sicherungsbetrieb.
(4) Funktionsprüfungen und Übergabedokumentation erfolgen entsprechend dem Auftrag. Sicherheitsmaßnahmen wie MFA, Conditional Access, Verschlüsselung, Zertifikate und Geräteschutz werden für die vereinbarte Umgebung eingerichtet. Änderungen des Auftraggebers oder Dritter nach der Übergabe werden bei der Fehleranalyse berücksichtigt, führen aber nicht pauschal zum Verlust von Mängelrechten.
(5) Datenrückgabe, administrative Zugänge und vereinbarte Dokumentation werden über sichere Verfahren übergeben. HUGETEC darf Kundensysteme nicht zur Durchsetzung streitiger Zahlungsforderungen löschen, verschlüsseln oder durch heimliche Zugriffssperren unbrauchbar machen.
§ 8
Webdesign, Branding, Inhalte und digitale Sichtbarkeit
(1) Bei Website- und WordPress-Projekten werden insbesondere Seitenumfang, Funktionen, Sprachversionen, Designgrundlage, Inhaltslieferung, Endgeräte- und Browserunterstützung, Formulare, Integrationen sowie gegebenenfalls Shop- oder Buchungsfunktionen vereinbart. Ein Webdesign-Auftrag umfasst nicht automatisch einen Onlineshop, Rechtstexterstellung, laufende Inhaltsbetreuung oder sämtliche technischen Zusatzfunktionen.
(2) Bei Logo-, Branding- und Gestaltungsaufträgen werden Entwurfsumfang, Korrekturschleifen, Freigabeschritte sowie benötigte Datei- und Ausgabeformate festgelegt. Vereinbarte Korrekturschleifen dienen der Ausarbeitung des vereinbarten Entwurfs. Notwendige Mängelbeseitigung wird nicht auf ein Korrekturkontingent angerechnet. Ein nach Freigabe gewünschter Wechsel des Konzepts wird nach § 4 abgestimmt.
(3) Der Auftraggeber stellt eigene Texte, Bilder, Markenangaben und sonstige Inhalte mit den erforderlichen Nutzungsrechten bereit und verantwortet die fachliche Richtigkeit seiner Angaben. HUGETEC bleibt für selbst beigesteuerte Materialien, die vereinbarte technische Umsetzung und erkennbare Rechts- oder Sicherheitsrisiken im eigenen Leistungsbereich verantwortlich. Eine fachanwaltliche Rechtsberatung oder eine Markenrecherche mit Eintragung ist ohne zulässige gesonderte Beauftragung nicht Bestandteil einer Designleistung.
(4) Bei Druckgestaltung und Druckabwicklung werden Format, Material, Auflage, Farb- und Ausgabedaten sowie Zuständigkeit für die Druckfreigabe vereinbart. Eine Freigabe betrifft den vorgelegten Stand; nicht erkennbare Mängel und von HUGETEC verursachte Umsetzungsfehler bleiben davon unberührt. Fremdkosten werden nur im vereinbarten Umfang ausgelöst. Die Herstellung oder Lieferung körperlicher Waren setzt einen entsprechend konkretisierten Auftrag voraus; gesetzliche Kauf- und Verbraucherrechte gelten insoweit zusätzlich.
(5) Bei SEO, Google-Unternehmensprofilen, Social Media und KI-Sichtbarkeit legt der Auftrag die betreuten Profile, Inhalte, Maßnahmen und Auswertungen fest. Werbebudgets, Plattformgebühren, laufende Beiträge und Kampagnenbetreuung sind nur enthalten, soweit vereinbart. Unzulässige Bewertungen, Täuschung oder irreführende Leistungsversprechen sind nicht geschuldet.
(6) Die Veröffentlichung von Inhalten und die Aktivierung kostenpflichtiger Kampagnen erfolgen nach den vereinbarten Freigaben. Gesetzliche Anforderungen an die beauftragte Leistung, ausdrücklich zugesagte Barrierefreiheit, Datenschutzfunktionen oder sonstige Eigenschaften werden durch eine Kundenfreigabe nicht abbedungen.
§ 9
Cloud-Dienste, Lizenzen und Kundenkonten
(1) Vor Beschaffung oder Aktivierung entgeltlicher Drittleistungen werden Anbieter, Vertragspartner, Lizenzumfang, Kosten, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten geklärt. Ob der Auftraggeber direkt mit Microsoft, einem Hosting-, Domain- oder anderen Anbieter kontrahiert oder HUGETEC selbst eine Leistung schuldet, ergibt sich aus dem Angebot. Kostenpflichtige Abonnements werden nicht allein aufgrund dieser AGB abgeschlossen.
(2) Für unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittanbieter geschlossene Verträge gelten deren wirksam vereinbarte Bedingungen. HUGETEC bleibt für eigene Auswahl-, Beratungs-, Konfigurations- und Integrationspflichten verantwortlich. Soweit HUGETEC Dritte zur Erfüllung eigener Vertragspflichten einsetzt, bleibt die gesetzliche Verantwortlichkeit hierfür bestehen.
(3) Domains, Microsoft-Tenants, Unternehmensprofile und sonstige Kundenkonten werden nach Möglichkeit auf den Auftraggeber registriert. Administrative Zugriffs-, Zahlungs- und Wiederherstellungsdaten werden so dokumentiert und übergeben, dass der Auftraggeber die vereinbarten Systeme weiter nutzen und betreuen lassen kann.
(4) Ändert ein Drittanbieter Funktionen, Preise oder Schnittstellen, informiert HUGETEC im Rahmen eines laufenden Betreuungsauftrags über bekannte, für den Auftrag wesentliche Auswirkungen. Daraus folgt keine automatische Preiserhöhung im Vertrag mit HUGETEC und kein pauschaler Ausschluss geschuldeter Leistungen. Notwendige Anpassungen werden nach dem Vertrag und § 4 behandelt.
§ 10
Vergütung, Abrechnung und Zahlung
(1) Maßgeblich sind der vereinbarte Festpreis, ein ausdrücklich vereinbartes Zeitkontingent oder die vereinbarten Stunden- beziehungsweise Tagessätze. Bei Abrechnung nach Aufwand wird die tatsächlich geleistete Zeit nachvollziehbar dokumentiert; pauschale Mindestabrechnungseinheiten gelten nur bei transparenter vorheriger Vereinbarung. Rabatte und als unentgeltlich zugesagte Zusatzleistungen gelten im zugesagten Umfang.
(2) Anfahrten, Reisekosten, Material, Fremdlizenzen, Hosting, Werbebudgets und sonstige Auslagen werden zusätzlich nur berechnet, soweit dies zuvor vereinbart wurde. Eine bloße Erwähnung möglicher Kosten ersetzt keine Beauftragung.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich anwendbarer Steuern und erforderlicher Preisbestandteile angegeben; soweit ein Preis vorab nicht berechnet werden kann, wird seine Berechnung erläutert. Soweit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird, wird Umsatzsteuer nicht gesondert berechnet oder ausgewiesen. Ein vereinbarter Verbraucher-Gesamtpreis wird nicht aufgrund eines späteren Wechsels der steuerlichen Behandlung einseitig erhöht.
(4) Soweit kein anderer Zahlungsplan vereinbart wurde, sind ordnungsgemäße Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu bezahlen, frühestens jedoch nach Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit. Bei Werkleistungen sind die gesetzlichen Abnahmeregeln zu beachten; für die Herstellung digitaler Produkte für Verbraucher tritt in den Fällen des § 650 Abs. 2 BGB die Bereitstellung des digitalen Produkts an die Stelle der Abnahme. Anzahlungen und Abschläge bedürfen einer Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage und werden auf die Gesamtvergütung angerechnet.
(5) Zahlungsverzug und etwaige Verzugsfolgen richten sich nach dem Gesetz. Eine Rechnung kann keine zuvor vereinbarte Zahlungsfrist einseitig verkürzen. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. Eine Aussetzung von Leistungen bei Zahlungsverzug ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig.
§ 11
Prüfung, Abnahme und Mängelrechte
(1) Soweit das Gesetz eine werkvertragliche Abnahme vorsieht, stellt HUGETEC das fertiggestellte Ergebnis zur Prüfung bereit und fordert zur Abnahme auf. Die Prüfung orientiert sich an den vereinbarten Anforderungen und erfolgt innerhalb einer angemessenen, der Komplexität entsprechenden Frist. Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme; unwesentliche Mängel werden dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen Rechte behoben.
(2) Eine fingierte Abnahme tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB ein. Gegenüber Verbrauchern setzt sie insbesondere den gesetzlich erforderlichen Hinweis in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung eines Mangels verweigerten Abnahme voraus. Die bloße Nutzung, Veröffentlichung oder das Schweigen des Auftraggebers wird durch diese AGB nicht pauschal zur Abnahme erklärt.
(3) Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Der Auftraggeber soll Beanstandungen möglichst nachvollziehbar mit Fehlermeldungen oder Beispielen mitteilen und eine zumutbare Prüfung und Nacherfüllung ermöglichen. Eine nicht unverzügliche Meldung führt nicht allein aufgrund dieser AGB zum Verlust gesetzlicher Rechte.
(4) Gesetzliche Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt beziehungsweise Vertragsbeendigung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz bleiben nach ihren jeweiligen Voraussetzungen bestehen. Für digitale Produkte an Verbraucher gelten vorrangig die hierfür vorgesehenen zwingenden gesetzlichen Regelungen. In den Fällen des § 650 Abs. 2 BGB gelten anstelle der dort ausgeschlossenen werkvertraglichen Mängel- und Abnahmeregeln die Vorschriften über digitale Produkte; eine werkvertragliche Abnahme ist keine zusätzliche Voraussetzung dieser Verbraucherrechte.
(5) Bei reinen Dienstleistungen gibt es keine werkvertragliche Abnahme. Vereinbarte Dokumentation, ordnungsgemäße Leistungserbringung und gesetzliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bleiben geschuldet.
§ 12
Nutzungsrechte, Quellmaterial und Übergabe
(1) Umfang und Art der Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach dem Angebot und dem Vertragszweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber an von HUGETEC individuell geschaffenen, schutzfähigen Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Dazu gehört die hierfür erforderliche Bearbeitung und Betreuung durch vom Auftraggeber beauftragte Dienstleister. Bis dahin ist die vereinbarte Prüfung und Testnutzung gestattet.
(2) Bei individuell für den Auftraggeber entwickelten und als Endergebnis gelieferten Logos und Markenlayouts wird, soweit HUGETEC die betreffenden Rechte innehat, das ausschließliche Nutzungsrecht für den vereinbarten Kennzeichnungs- und Kommunikationszweck eingeräumt. Vorhandene Schriftarten, Stockmaterial, Standardbausteine, Open-Source-Bestandteile und Rechte Dritter bleiben hiervon ausgenommen und werden entsprechend kenntlich gemacht. Eine markenrechtliche Eintragungsfähigkeit wird nicht allein durch die Gestaltung zugesagt.
(3) Vorhandene Methoden, Bibliotheken, allgemein verwendbare Werkzeuge und Know-how von HUGETEC werden nicht exklusiv übertragen. Werden sie in ein Arbeitsergebnis eingebunden, erhält der Auftraggeber die für dessen vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte. Vertrauliche Kundendaten und kundenspezifische Geschäftsgeheimnisse dürfen dadurch nicht anderweitig verwertet werden.
(4) Es werden die vereinbarten End-, Projekt- und Quellformate sowie die für den vereinbarten Betrieb erforderlichen Dateien, Konfigurationen und Zugangsinformationen übergeben. Bei individuell beauftragten Skripten gehört die ausführbare Skriptdatei zum Ergebnis. Nicht verwendete Entwürfe und interne Arbeitsnotizen sind nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. Der vereinbarte Vertragszweck darf durch das Zurückhalten erforderlicher Bestandteile nicht vereitelt werden.
(5) Für Open-Source-Software und Drittmaterial gelten deren Lizenzbedingungen. HUGETEC informiert über die eingesetzten relevanten Lizenzen und Weitergabe- oder Kennzeichnungspflichten. Bereits kraft einer Open-Source-Lizenz bestehende Rechte werden nicht von einer zusätzlichen Zahlung abhängig gemacht.
(6) Die Nennung des Auftraggebers als Referenz oder die Veröffentlichung seiner Logos, Projektdetails oder Arbeitsergebnisse durch HUGETEC erfolgt nur nach entsprechender Freigabe. Eine solche Freigabe wird nicht allein durch diese AGB erteilt.
§ 13
Vertraulichkeit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien schützen erkennbare Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und sonstige vertrauliche Informationen und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich bekannte Informationen, nachweislich unabhängig entwickelte Kenntnisse und gesetzlich erforderliche Offenlegungen; dabei werden nur die erforderlichen Informationen offengelegt.
(2) Soweit HUGETEC personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese AGB allein ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Gegenstand, Dauer, Datenarten, betroffene Personen, Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterstützungspflichten, Unterauftragnehmer sowie Rückgabe und Löschung werden dort festgelegt.
(3) Jede Partei erfüllt die ihr gesetzlich und vertraglich zugewiesenen Datenschutzpflichten. Eine Freigabe durch den Auftraggeber ersetzt weder eine erforderliche Rechtsgrundlage noch vorgeschriebene Garantien für Drittlandübermittlungen. Sicherheitsvorfälle werden nach den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Melde- und Unterstützungspflichten behandelt.
(4) HUGETEC setzt geeignete, zur Vertraulichkeit verpflichtete Hilfspersonen nur unter Wahrung vereinbarter Beschränkungen ein. Anforderungen an Unterauftragsverhältnisse und erforderliche Genehmigungen nach der DSGVO bleiben unberührt. HUGETEC bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung eigener Vertragspflichten verantwortlich.
(5) Informationen zur eigenen Datenverarbeitung durch HUGETEC finden sich in der Datenschutzerklärung. Vertrauliche Inhalte und Kundendaten werden nicht ohne gesonderte zulässige Grundlage für Werbung, Referenzen oder das Training von KI-Modellen verwendet.
§ 14
KI-Unterstützung und KI-Integrationen
(1) KI-Werkzeuge dürfen die Leistungserbringung unterstützen, soweit der vereinbarte Vertragszweck, Vertraulichkeit, Datenschutz, Nutzungsrechte und geltende gesetzliche Pflichten gewahrt bleiben. Verlangt der Auftraggeber eine Leistung ohne KI-Unterstützung und wird dies vereinbart, beachtet HUGETEC diese Vorgabe.
(2) Vor der produktiven Integration eines KI-Systems in eine Kundenumgebung werden Einsatzbereich, Anbieter, Datenzugriffe, Berechtigungen, Speicher- und Trainingsoptionen, menschliche Kontrolle sowie Freigaben abgestimmt. Vertrauliche oder personenbezogene Daten werden nicht ohne dokumentierte zulässige Grundlage an öffentliche KI-Dienste übermittelt. Eine Kundenfreigabe ersetzt keine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage.
(3) HUGETEC prüft und testet eigene KI-unterstützte Arbeitsergebnisse entsprechend dem geschuldeten Leistungsumfang. Der Einsatz von KI vermindert weder die vereinbarte Qualität noch die gesetzlichen Mängel- oder Haftungspflichten. Bei Ergebnissen, deren Schutzfähigkeit oder Exklusivität nicht gesichert ist, wird keine über die tatsächlich bestehenden Rechte hinausgehende Exklusivität zugesagt.
(4) Rollen und Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 richten sich nach dem tatsächlichen Einsatz. Gesetzliche Transparenz-, Kennzeichnungs- und sonstige Pflichten bleiben bestehen. Reglementierte oder besonders risikoreiche Anwendungen erfordern eine gesonderte Leistungs- und Verantwortungsbeschreibung; eine allgemeine Beratung enthält keine pauschale Konformitätszertifizierung. Weitere Informationen zum Einsatz auf dieser Website enthält die KI-Transparenzseite.
§ 15
Haftung
(1) HUGETEC haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Gleiches gilt im Umfang einer übernommenen Garantie und für zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und den zwingenden datenschutzrechtlichen Haftungsvorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die Fälle des Absatzes 1 sind von diesen Beschränkungen ausdrücklich ausgenommen.
(3) Für Datenverlust gelten dieselben Haftungsmaßstäbe. Ein Mitverschulden, etwa wegen einer entgegen der konkret vereinbarten Zuständigkeit unterlassenen Datensicherung, wird ausschließlich nach § 254 BGB berücksichtigt. Es besteht kein pauschaler Haftungsausschluss für Datenverlust. War HUGETEC mit der Sicherung beauftragt, bleiben die hieraus folgenden Pflichten und die Haftung für ihre Verletzung bestehen.
(4) Diese Regelungen gelten auch zugunsten der von HUGETEC zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen. Sie beschränken weder gesetzlich unabdingbare Ansprüche noch die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Minderung oder Vertragsbeendigung.
§ 16
Betreuung, Laufzeit, Kündigung und Projektübergabe
(1) Ein einmaliger Projektauftrag begründet ohne gesonderte Vereinbarung keinen laufenden Wartungs-, Support- oder Abonnementvertrag. Bei laufender Betreuung legt der Vertrag Leistungsumfang, enthaltene Stunden, Servicezeiten, Laufzeit und Kündigungsfristen fest. Nicht vereinbarte automatische Verlängerungen oder nachträgliche Preisänderungen entstehen nicht durch diese AGB.
(2) Fehlt bei einem unbefristeten laufenden Dienstvertrag eine vereinbarte Kündigungsfrist, gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen. Gesetzliche Sonderkündigungsrechte und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Eine Kündigung kann jedenfalls in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@hugetec.de, erklärt werden; gesetzlich eröffnete weitere Wege werden dadurch nicht ausgeschlossen.
(3) Das gesetzliche freie Kündigungsrecht des Bestellers bei Werkverträgen gemäß § 648 BGB bleibt bestehen. Etwaige Vergütungsansprüche richten sich nach dem Gesetz unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs beziehungsweise böswillig unterlassenen Erwerbs. Diese AGB begründen weder eine pauschale volle Restvergütung ohne Anrechnung noch eine pauschale Stornogebühr.
(4) Bei Vertragsende erfolgt eine geordnete Übergabe der dem Auftraggeber zustehenden Daten, Arbeitsergebnisse, Zugänge und vereinbarten Dokumentation. Eine darüber hinausgehende neue Migration oder zusätzliche Einarbeitung eines Nachfolgedienstleisters wird bei Bedarf gesondert vereinbart. Bereits geschuldete Übergaben werden nicht erneut berechnet.
(5) Nicht mehr benötigte Zugriffe von HUGETEC werden entzogen und Daten nach den vereinbarten beziehungsweise gesetzlichen Vorgaben zurückgegeben oder gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und zulässige, zweckgebundene Beweissicherung bleiben bestehen; ein fortlaufender Zugriff auf Kundensysteme folgt daraus nicht. Bei Auftragsverarbeitung richtet sich die Behandlung personenbezogener Daten zusätzlich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 17
Besondere Regelungen für Verbraucher
(1) Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. HUGETEC stellt vor einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die jeweils erforderlichen Informationen zu Leistung, Gesamtpreis beziehungsweise Preisberechnung, Vertragsdauer, Kündigung und gegebenenfalls Widerruf bereit. Die Vertragsbestätigung erfolgt nach den gesetzlichen Anforderungen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail.
(2) Für Verträge über digitale Produkte im Sinne der §§ 327 ff. BGB bleiben insbesondere die gesetzlichen Bereitstellungs-, Vertragsmäßigkeits-, Mängel- und Aktualisierungspflichten einschließlich erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen bestehen. Sie werden nicht von einem zusätzlichen kostenpflichtigen Wartungsvertrag abhängig gemacht. Abweichungen von objektiven Produktanforderungen bedürfen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen; eine allgemeine AGB-Klausel genügt hierfür nicht.
(3) Bei widerrufsfähigen Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die nachstehenden Widerrufsinformationen entsprechend der beauftragten Leistungsart. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu. Eine individuelle Anfertigung digitaler Inhalte allein beseitigt ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht.
(4) Der Beginn einer entgeltlichen Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist setzt die gesetzlich erforderlichen gesonderten Erklärungen voraus. Die Annahme dieser AGB ist weder ein Verlangen nach vorzeitigem Leistungsbeginn noch eine Bestätigung des Verlusts des Widerrufsrechts. Bei entgeltlichen digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger werden die hierfür erforderlichen gesonderten Erklärungen und die Vertragsbestätigung ebenfalls gesondert eingeholt.
(5) Für die gesondert beauftragte Lieferung körperlicher Waren werden die dafür erforderlichen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls eine warenbezogene Widerrufsbelehrung bereitgestellt. Ein gesetzlicher Ausschluss bei tatsächlich nach Kundenspezifikation angefertigten Waren gilt nur unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen; er wird nicht pauschal auf Beratung, Designarbeit oder digitale Inhalte übertragen.
(6) HUGETEC ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten, insbesondere nach Entstehen einer Streitigkeit, bleiben unberührt.
§ 18
Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird München als Gerichtsstand vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Für Verbraucher und nicht von dieser Regelung erfasste Auftraggeber gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Allein die Eigenschaft als selbstständiger Unternehmer begründet noch keinen vereinbarten Gerichtsstand München.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht wirksam einbezogen sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht vereinbart.
Anlage A
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Für Verbraucher bei widerrufsfähigen Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen. Dies umfasst auch entsprechend einzuordnende Werkleistungen und digitale Dienstleistungen, nicht jedoch die gesonderte Bereitstellung digitaler Inhalte ohne körperlichen Datenträger nach Anlage B.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HUGETEC IT-Coaching & IT-Consulting, Inhaber Ali Sasanipour, Mühldorfstraße 37, 81671 München, Deutschland, Telefon: +49 1556 0487879, E-Mail: info@hugetec.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Gesonderte Information zum vorzeitigen Erlöschen
Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Dazu gehören die ausdrückliche Zustimmung zum Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist und die Bestätigung der Kenntnis, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch HUGETEC erlischt. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die erforderliche Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Eine Wertersatzpflicht besteht nur bei Erfüllung der gesetzlichen Informations- und Erklärungsvoraussetzungen.
Anlage B
Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte
Für Verbraucher bei widerrufsfähigen Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HUGETEC IT-Coaching & IT-Consulting, Inhaber Ali Sasanipour, Mühldorfstraße 37, 81671 München, Deutschland, Telefon: +49 1556 0487879, E-Mail: info@hugetec.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Gesonderte Information zum vorzeitigen Erlöschen
Bei einem entgeltlichen Vertrag über digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung nur, wenn Sie zuvor ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt haben, Ihre Kenntnis vom dadurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben und HUGETEC Ihnen die erforderliche Vertragsbestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. Liegen die Voraussetzungen nicht vor und widerrufen Sie wirksam, schulden Sie für diese digitalen Inhalte keinen Wertersatz. Die bloße Zustimmung zu diesen AGB ersetzt die gesonderten Erklärungen nicht.
Formular
Muster-Widerrufsformular
Für eine Widerrufserklärung ist dieses Formular nicht zwingend erforderlich.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden. Die Verwendung ist freiwillig; eine andere eindeutige Erklärung ist ebenfalls möglich.
An: HUGETEC IT-Coaching & IT-Consulting, Inhaber Ali Sasanipour, Mühldorfstraße 37, 81671 München, Deutschland, Telefon: +49 1556 0487879, E-Mail: info@hugetec.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________________
Name des/der Verbraucher(s): ________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum: ____________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.