Rechtliches · AGB
Vertragliche Grundlage für alle Leistungen von HUGETEC. Stand: 26. Mai 2026. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen HUGETEC IT-Coaching & IT-Consulting (Inhaber: Ali Sasanipour, Mühldorfstraße 37, 81671 München) und seinen Kunden.
§ 1
(1) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HUGETEC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Die Leistungen von HUGETEC richten sich primär an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Leistungen an Verbraucher werden nur in Ausnahmefällen erbracht.
§ 2
(1) HUGETEC erbringt IT-Dienstleistungen in den Bereichen IT-Beratung, IT-Coaching, IT-Consulting, Microsoft 365 Migration und Verwaltung, Microsoft Intune, Entra ID, Active Directory, Enterprise PKI, Windows Server, E-Mail-Sicherheit (SPF, DKIM, DMARC), Netzwerk-Authentifizierung (NPS, RADIUS, EAP-TLS), PowerShell-Automation, Jira Service Management Cloud, Confluence, KI-Beratung (Microsoft Copilot, ChatGPT, Claude, Gemini), Webdesign (WordPress, Divi), Logo- und Branddesign, Google Business Profil, Local SEO, Social-Media-Beratung sowie IT-Support und PC-Hilfe.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Werk-, Dienst- oder Beratungsvertrag. HUGETEC schuldet je nach Vereinbarung entweder eine erfolgsorientierte Leistung (Werkvertrag) oder eine tätigkeitsbezogene Leistung (Dienstvertrag).
(3) Die in Angeboten genannten Lieferzeiten und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 3
(1) Angebote von HUGETEC sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Leistungen auf der Website hugetec.de stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Mit der Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über Microsoft Bookings gibt der Auftraggeber kein verbindliches Vertragsangebot ab, sondern bittet um Erstellung eines individuellen Angebots.
(3) Nach einer Bedarfsklärung (in der Regel im 60-minütigen kostenfreien Erstgespräch) erstellt HUGETEC dem Auftraggeber ein schriftliches oder textförmiges Angebot mit Beschreibung des Leistungsumfangs, der Vergütung und der wesentlichen Vertragsbedingungen.
(4) Der Vertrag kommt zustande durch ausdrückliche Annahme des Angebots seitens des Auftraggebers (in Textform per E-Mail genügt) und die anschließende Auftragsbestätigung durch HUGETEC.
§ 4
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z.B. Vertragsschluss per E-Mail, Telefon, Web) ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu.
Widerrufsbelehrung
Du hast das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (HUGETEC IT-Coaching & IT-Consulting, Ali Sasanipour, Mühldorfstraße 37, 81671 München, E-Mail: info@hugetec.de, Telefon: +49 1556 0487879) mittels einer eindeutigen Erklärung über deinen Entschluss informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn HUGETEC die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von nicht vorgefertigten Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere individuell entwickelte Webdesigns, individuelle PowerShell-Skripte und auf den Kunden zugeschnittene IT-Konzepte.
(2) Bestätigung nach Ablauf der Widerrufsfrist: Nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist und Beginn der Leistungserbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers ist ein Widerruf des Vertrages ausgeschlossen. Bereits geleistete Vergütungen für vollständig erbrachte Dienstleistungen werden nicht zurückerstattet. Geleistete Anzahlungen für noch nicht erbrachte Dienstleistungen verbleiben anteilig bei HUGETEC, soweit HUGETEC bereits Vorbereitungshandlungen erbracht oder Drittkosten verauslagt hat (z.B. Hosting, Lizenzen, Software-Abonnements).
(3) Für Unternehmer (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht. Verträge zwischen HUGETEC und Unternehmern sind nach Abschluss verbindlich und können nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen beendet werden.
§ 5
(1) HUGETEC erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung anerkannter Branchenstandards (z.B. ITIL, Microsoft Best Practices, OWASP).
(2) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet ist (Werkvertrag), schuldet HUGETEC eine fachgerechte Tätigkeit (Dienstvertrag), nicht jedoch einen konkreten wirtschaftlichen oder operativen Erfolg.
(3) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen, die HUGETEC nicht zu vertreten hat (insbesondere fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, höhere Gewalt, Ausfall von Drittsystemen wie Microsoft 365, Internet-Provider-Störungen) führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
(4) HUGETEC ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen geeigneter Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
§ 6
(1) Der Auftraggeber stellt HUGETEC alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Mitarbeiter rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich für eine vollständige und funktionierende Datensicherung (Backup) aller betroffenen Systeme zu sorgen. HUGETEC empfiehlt mindestens ein Backup auf einem getrennten Medium und einen Wiederherstellungstest. Sollte der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommen, haftet HUGETEC nicht für Datenverluste.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Beauftragung der gewünschten Arbeiten berechtigt ist und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, kann HUGETEC die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen.
§ 7
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Standard-Sätze von HUGETEC, sofern nicht anders vereinbart: Stundensatz 150 Euro netto, Tagessatz (8 Stunden) 1.190 Euro netto.
(2) Reisezeiten innerhalb des Münchner Großraums (bis 30 km vom Standort 81671 München) werden nicht berechnet. Reisezeiten darüber hinaus werden mit 75 Euro netto pro Stunde berechnet, zuzüglich nachgewiesener Reisekosten (Bahn 2. Klasse, ÖPNV, Kilometerpauschale 0,42 Euro pro Kilometer mit eigenem PKW).
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet ein Unternehmer Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Verbraucher schulden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
(4) Bei größeren Projekten (Werkvertrag über 2.000 Euro netto Projektvolumen) ist HUGETEC berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% bei Auftragserteilung zu verlangen. Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
(5) HUGETEC ist berechtigt, bei Werkverträgen Teilabschläge entsprechend dem Fertigstellungsgrad in Rechnung zu stellen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben.
§ 8
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Urheber- und Nutzungsrechte an den von HUGETEC erstellten Werken (z.B. Websites, Designs, Logos, Skripte, Konzepte, Dokumentationen) bei HUGETEC. Erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung gehen die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
(2) Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich, inhaltlich, ausschließlich oder einfach) ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die eigenen unternehmerischen Zwecke.
(3) HUGETEC behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken in eigenen Marketing-Materialien zu nennen und mit Screenshot oder Logo zu zeigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9
(1) HUGETEC haftet für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet HUGETEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt wurde.
(4) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist insgesamt auf das Auftragsvolumen, höchstens jedoch auf 50.000 Euro pro Schadensfall begrenzt.
(5) HUGETEC haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt, Cloud-Provider-Ausfälle (Microsoft 365, Azure, AWS, Google Cloud), Internet-Störungen, DDoS-Angriffe Dritter oder Sicherheitsvorfälle bei Dritten zurückzuführen sind.
(6) HUGETEC haftet nicht für Datenverluste, soweit der Auftraggeber seiner Pflicht zur eigenverantwortlichen Datensicherung (§ 6 Abs. 2) nicht nachgekommen ist.
(7) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt zwei Jahre ab Kenntnis des Schadens. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von HUGETEC.
§ 10
(1) HUGETEC verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konfigurationen, Passwörter, Kundendaten) streng vertraulich zu behandeln, gegen unbefugten Zugriff zu schützen und nur für die Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort, längstens jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, TDDDG). Soweit HUGETEC im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 11
(1) Im Rahmen der KI-Beratung und bei Einsatz KI-gestützter Werkzeuge (Microsoft Copilot, ChatGPT, Claude, Gemini) weist HUGETEC darauf hin, dass:
(2) HUGETEC übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit KI-generierter Inhalte. Die Verantwortung für die finale Nutzung und Veröffentlichung KI-generierter Ergebnisse liegt beim Auftraggeber.
§ 12
(1) Dienstverträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Werkverträge können vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall behält HUGETEC den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich der ersparten Aufwendungen (§ 648 BGB).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
§ 13
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel).
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.